Rudostadt/ Saalfeld: „United we stand“ – Erneuter Prozessauftakt geht schnell zuende

Der zweite Anlauf für einen Prozessauftakt in Rudolstadt war erneut von mehreren Dutzend Unterstützeden begleitet, die sich vor der Verhandlung zur vorm Amtsgericht angemeldeten Kundgebung zusammen fanden und von denen der Großteil die umfangreichen Vorkontrollen auf sich nahm, um der Verhandlung beizuwohnen. Diese endete dabei noch schneller als die letzte.

Für Donnerstag, den 11. April, war der erste von mehreren Prozessterminen anberaumt, um gegen einen Antifaschisten aus Saalfeld wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch zu verhandeln, dessen er sich im Zuge der Teilnahme an Gegenprotesten gegen einen Thügida-Aufmarsch im Januar 2017 schuldig gemacht haben soll. Nachdem der erste Verhandlungstermin im Novembe 2018 nach Stattgabe des Antrags der Verteidigung auf Aussetzung des Hauptverfahrens wegen Aktenunvollständigkeit bereits nach nicht einmal einer Stunde endete, musste der Prozess nun von neuem beginnen. Auch dieser dauerte nicht lange. Die Verteidigung stellte kurz vor Beginn einen Antrag auf Befangenheit des Richters. Unter Berufung auf § 29 StPO ließ der Richter trotzdem noch die Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft verlesen, die, anders als beim letzten Mal, nicht mehr von Zschächner vertreten wurde. Ein anderer Richter muss nun über den Antrag entscheiden, bevor es am 29. April, ab 9:30Uhr am Amtsgericht Rudolstadt weiter geht.

Soligruppe „United we stand“, Apil 2019

Redebeitrag zur „Free the three“-Kampagne in Eisenach

Am 16. März 2019 demonstrierten über 900 Antifaschisten in Eisenach unter dem Motto „Antifa in die Offensive – Die Wartburgstadt ins Wanken bringen“. Mit einem Redebeitrag machte die Rote Hilfe Südthüringen auf die Repressionen und die Machenschaften der lokalen Neonazisszene in der Nachbarstadt Gotha aufmerksam. Im Folgenden wird der Redebeitrag dokumentiert.
Antifa-Demo Eisenach Wartburgstadt ins Wanken bringen
(Bild von Lionel C. Bendtner geklaut)

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*UNITED WE STAND!* *AGAIN AND AGAIN*

Es gibt Neues in Bezug auf den Prozess gegen einen Antifaschisten aus Saalfeld-Rudolstadt, dessen Prozess im November verschoben wurde.

Mittlerweile gibt es drei neue Gerichtstermine für das Amtsgericht in Rudolstadt. Diese wollen wir euch nicht vorenthalten und rufen euch deshalb dazu auf, euch rechtzeitig genug frei zu nehmen, um den Angeklagten nicht alleine zu lassen!

Donnerstag, 11.04.2019: 9:30 Uhr
Montag, 29.04.2019: 9:30 Uhr
Donnerstag, 16.05.2019: 9:30 Uhr

*Sagt jetzt schon all euren Leuten Bescheid und unterstützt eure Freund*innen sowie den Betroffenen im Kampf gegen Repressionen!*

Soligruppe „United we stand“, Februar 2019

Free the three: Morgiger und alle weiteren Prozesstermine abgesagt

Nachdem das Gericht bis Mitte Februar mehrere Verhandlungstermine angesetzt hatte, schienen die Chancen auf ein Urteil im nunmehr vierten Anlauf ganz gut. Nun wurden allerdings alle weiteren Termine abgesagt. Grund dafür sei der Antrag auf Befangenheit einer der beiden neuen Schöffe, den die Verteidigung beim letzten Mal stellte.

Vorausichtlich wird es eine ganze Weile dauern, bis neue Termine festgetzt sind. Sobald neue Verhandlungstermine terminiert sind, erfahrt ihr das hier.

Free the three – Alles auf Anfang

Update, 22.01.2019
Der Prozesstag am 23.01.2019 ist abgesagt. Es wird deshalb auch keine Kundgebung vor dem Amtsgericht geben. Weitere Infos folgen in den kommenden Tagen. Bitte gebt die Info an Genossen und Genossinnen weiter, die zur Unterstützung ans Amtsgericht kommen wollten.

Auf Indymedia erschien eine kurze Zusammenfassung der letzten Ereignisse im Prozess gegen unsere drei Genossen aus Gotha. Wir dokumentieren den kurzen Bericht:

Am Dienstag den 15. Januar begann der Prozess gegen die drei Gothaer Genossen von Neuem. In der etwa einstündigen Verhandlung wurde die Anklageschrift verlesen und außerdem ein Antrag der Verteidigung gestellt, in dem einer der neuen Schöffe wegen Befangenheit abgelehnt wird. Dieser hat auf einem seiner beiden Facebookprofile Nazibilder veröffentlich, in denen er unter anderen die Wehrmacht würdigt. Über den Antrag wurde nach dem Prozess beschieden, wie die Entscheidung ausfiel, erfahren wir also beim nächsten Verhandlungstag. Sollte ihm stattgegegeben werden, beginnen wir wieder von vorne; die Anklageschrift würde dann ein viertes Mal verlesen.

Weiter geht’s am Mittwoch, den 23. Januar, 8:30 am Amtsgericht Gotha. Die weietern Prozesstermine und eine Chronik der bisherigen Ereignisse gibt es hier:
http://rotehilfesth.blogsport.de/2019/01/09/free-the-three-prozess-geht-am-15-01-in-die-naechste-runde/

Free the three – Prozess geht am 15.01. in die nächste Runde

Über zwei Jahre ist es nun her, dass in Gotha eine Hundertschaft der Polizei drohte das Wohn- und Hausprojekt Juwel zu stürmen und drei der Antifaschisten, die heraustraten, um dies zu verhindern, in Untersuchungshaft landeten. Sie werden von der Naziaktivistin Anne-Kathrin Helbing (ehemals Schmidt) und ihren damaligen Lebensgefährten Alexander Danilov beschuldigt, sie tätlich angegriffen zu haben. Nachdem im November 2017 ein erster Termin entfiel, da die vermeintlich Geschädigte nicht erschien, vier weitere Termine im Frühjahr 2018 im Sande verliefen, weil der Prozess auf Grund von Krankheit der Richterin ausgesetzt wurde, geht der Prozess nun in die nächste – besser: in eine neue – Runde. Fünf Verhandlungstermine wurden für den Prozess angesetzt, der nun noch einmal ganz von vorne beginnen muss. Seid solidarisch – Kommt vorbei und unterstützt die Betroffenen!

Prozesstermine:

– Di. 15.01.2019, 10:00 Uhr
– Mi. 23.01.2019, 08:30 Uhr
– Mi. 30.01.2019, 08:30 Uhr
– Mi. 06.02.2019, 08:30 Uhr
– Mi. 13.02.2019, 08:30 Uhr

Chronik der Ereignisse:

– 8. September 2016: In der Nacht zum 9. September droht eine Hunderschaft der Polizei das Wohn- und Hausprojekt Juwel in Gotha zu stürmen, sollten nicht binnen wenigen Minuten drei der Körperverletzung an der Naziaktivistin Anne-Kathrin Helbig Bezichtigten heraustreten. Von den mehreren Antifaschistinnen, die herauskamen, um das gewaltsame Eindringen der Polizei zu verhindern, werden drei in Untersungshaft genommen, zwei weitere verbringen die Nacht im Gewahrsam der Polizei.

http://rotehilfesth.blogsport.de/2016/09/12/gotha-free-the-three-because-we-are-friends/

– 13. September 2016: Nach der Zahlung einer Kaution in Höhe von jeweils 5000€ kommen die drei Gothaer Antifaschisten dank anwaltlicher Unterstützung und breiter Solidarität nach einem Wochenende in U-Haft unter Auflagen wieder frei. Formell befinden sie sich weiterhin in U-Haft. Sollten sie also gegen ihre Auflagen verstoßen, müssen sie zurück in den Knast.

http://rotehilfesth.blogsport.de/2016/09/14/gotha-free-the-three-alle-sind-draussen/

– 11. Januar 2017: Am Amtsgericht Gotha wird gegen einen Antifaschisten in einer anderen Sache wegen Körperverletzung ermittelt. Der vemeintlich Geschädigte Marco Zint gesteht nach einer Farce von einem Prozess ein: Er habe nur Anzeige erstattet, um die Adresse des Angeklagten in Erfahrung zu bringen. Marco Zint ist ein guter Freund und Kamerad der vermeintlich Geschädigten im Fall ‚Free the three‘ – Anne Kathrin Helbing. Ähnlich wie im anderen Fall muss sich hier ein Antifaschist wegen der wilden Beschuldigungen eines Nazis vor Gericht verantworten. Im Prozess ist auch das erste Mal von der später noch bedeutsamen Lichtbildmappe PMK-links die Rede.

http://rotehilfesth.blogsport.de/2017/01/17/gotha-antifaschist-von-nazi-gezinkt-eine-wahre-geschichte/#more-37

– 26. Janaur 2017: Bei einem Verfahren wegen politisch motivierter Sachbeschädigung gegen einen Antifaschisten am Amtsgericht Gotha stellt sich erneut heraus, dass die Lichtbildmappe PMK-links von der Polizei Zeuginnen zum Zweck der Identifikation der Täter vorgelegt wurde. Das neue Jahr ist noch keinen Monat alt und schon ein zweites Mal muss sich wegen falschen Beschuldigungen, unhaltbaren Identifizierungen und der Freizügigkeit der Polizei mit Daten, bei denen zweifelhaft ist, ob sie zu sammeln überhaupt legal ist, vor Gericht verantworten. Ein erneuter Freispruch ist da ein schwacher Trost.

http://rotehilfesth.blogsport.de/2017/02/06/prozessbericht-freispruch-in-gotha/

– 9. März 2017: Die Festnahme der drei Genossen liegt nun ein halbes Jahr zurück. Da sie sich formell noch in U-Haft, konkret noch unter Auflagen stehend, befinden, hätte binnen dieses halben Jahres ein Prozess eingeleitet werden müssen. Bis dato ist vom Amtsgericht aber nichts zu hören. Es heißt abwarten und Solidarität zeigen.

http://rotehilfesth.blogsport.de/2017/04/06/free-the-three-2017-wird-ein-hartes-jahr/#more-44
http://rotehilfesth.blogsport.de/2017/09/16/still-free-the-three/

– 21.November 2017: Nachdem die drei von einem Nazi der schweren Körperverletzung bezichtigten Antifaschisten über ein Jahr auf einen ersten Prozesstermin warten mussten, endete der erste Verhandlungstag nach wenigen Minuten. Da zwei Zeuginnen nicht erscheinen – unter ihnen die vermeintlich geschädigte Naziaktivistin Anne Kathrin Helbing (ehemals Schmidt) – wird die Verhandlung um ein weiteres halbes Jahr auf März 2018 verschoben.

http://rotehilfesth.blogsport.de/2017/11/22/free-the-three-erster-verhandlungstag-geplatzt-zweiter-fuer-maerz-2018-angesetzt/#more-53

– 22. November 2017: Einen Tag nach dem ersten Prozesstermin, also am 22. November, schließt sich die Staatsanwaltschaft Erfurt einem antrag der Verteidigung an. Damit ist der Haftbefehl aufgehoben und die Auflagen sind damit nach über einem Jahr endlich außer Kraft gesetzt.

– Januar 2018: Der für März angesetzte Termin für den bereits verschobenen Verhandlungsauftakt wird ein weiteres Mal veschoben.

– 10. April 2018: Gegen 9 Uhr versammeln sich rund 30 Antifaschistinnen zur Solidaritätskundgebung vor dem Amtsgericht, um die drei Angeklagten am ersten Verhandlungstag zu unterstützen und zu begleiten. Die Anklageschrift wird verlesen und die vermeintlich Geschädigten als Zeugen befragt, sowohl Helbing als auch ihr damaliger Lebensgefährte sagen aus, sich an nichts erinnern zu können. Nach der Mittagspause entschließt sich Helbing doch auszusagen. Der zähe Prozesstag endet nach 7,5 Stunden, ohne dass ihre Zeugenvernehmung abgeschlossen ist.

http://rotehilfesth.blogsport.de/2018/04/17/free-the-three-zweiter-prozesstag-ermittlungspannen-und-gespraechige-nazis-mit-erinnerungsluecken/

– 18. April 2018: In einem zweiten Verhandlungstag werden alle Nazis, die Helbing am ersten Tag begleiteten, als Zeugen vernommen, um Aussagen zu ihrer Glaubwürdigkeit zu machen, die stark darunter litt, dass ihr Erinnerungsvermögen die Woche davor je nach Laune ein- und aussetzte. Helbing stellt auf Anraten ihres neu hinzugezogenen Rechtsbeisatndes einen Antrag auf Nebenklage. Danilov, ihr ehemaliger Lebensgefährte, entschließt sich letztlich auch, sich erinnern zu wollen und macht eine Aussage zum Geschehen.

http://rotehilfesth.blogsport.de/2018/04/25/free-the-three-dritter-prozesstag/

– 2. Mai 2018: Am dritten Verhandlungstag sitzt Helbing zusammen mit Rechtsanwalt Norbert Witt auf der Nebeklage. Ihre geplante Vernehmung findet nicht statt. Unterbrochen von zahlreichen Pausen dreht sich der Verhandlungstag um die bereits öfter erwähnte ominöse Lichtbildmappe PMK-links. Diese war als Beweismaterial angefordert. Der Staatsschutzbeamte der LPI Gotha verweigert jedoch deren Herausgabe. Für den nächsten Termin soll eine Aussagegenehmigung angefordert werden.

http://rotehilfesth.blogsport.de/2018/05/15/prozessbericht-free-the-three-vierter-verhandlungstag/

– 15. Mai 2018: Zum für den 16. Mai angesetzten Verhandlungstermin kommt es nicht. Die Richterin sagt diesen, sowie alle weiteren angesetzten Termine, auf Grund von Krankheit ab. Damit ist der Prozess ausgesetzt und muss zu unbestimmter Zeit von vorne beginnen. Eine kostspielige Angelegenheit für die Angeklagten, die damit vier Verhandlungstage in Rechnung gestellt bekommen, deren Ergebnisse nun obsolet sind.

http://rotehilfesth.blogsport.de/2018/05/15/prozessbericht-free-the-three-vierter-verhandlungstag/

– Januar 2019: Die neuen Prozesstermine stehen fest, die Angeklagten bekommen Ladungen für insgesamt fünf Termine; den 15.01.2019, 10 Uhr, den 23.01., den 30.01., den 06.02. und den 13.02. jeweils 8:30Uhr am Amtsgericht Gotha.

Rote Hilfe Jena berichtet von Schädelmessung gegen Antifaschisten

Nachdem der erste Verhandlungstag in Rudolstadt im Fall „United we stand“ gegen einen Antifaschisten am 1.November 2018 nach etwa einer Stunde endete, weil der Richter dem Antrag der Verteidigung stattgab, die Hauptverhandlung auszusetzen, und auch der zweite Verhandlungstag, der für den 22. November 2018 angesetzt war, entfiel, ist gerade ungewiss, wann die Verhandlung fortgesetzt wird bzw. eigentlich beginnt. Was diese allerdings dem Angeklagten zumuten werden wird, sollte – wie beim ersten Verhandlungstag – Staatsanwalt Zschächner weiterhin Gelegenheit haben, an ihm seinen Ermittlungseifer gegen Links auszuagieren, darauf gibt ein Bericht der Roten Hilfe Jena Vorgeschmack. Zschächner nämlich veranlasste im Oktober 2018 ein anthropologisches Gutachten eines Antifaschisten, um diesen der Vermummung in Konfrontation mit einem Naziaufmarsch zu überführen. Die Rote Hilfe Jena berichtete:

Den 1. Mai 2017 haben viele Antifaschist*innen sicherlich noch in Erinnerung: Die am Nationalsozialismus orientierte Partei „Der Dritte Weg“ marschierte uniformiert und mit Trommelrhythmus durch Gera. Trotz vieler Antifaschist*innen konnte der Aufmarsch nicht maßgeblich gestört werden. Die Polizei beschränkte sich an dem Tag auf die Absicherung des Naziaufmarschs und die Schikane verschiedener Gegendemonstrierender im Nachgang der Demo. In der Folge gab es eine Reihe von Anklagen wegen Vermummung gegen Teilnehmer*innen der Gegendemo. Als die Staatsanwaltschaft in einem Fall keinerlei Beweis für die Zuordnung des Angeklagten zu einer vermummt gefilmten Person aus der Gegendemo hatte, griff sie ganz tief in die Kiste der Repressionsmaßnahmen: Ein anthropologisches Gutachten sollte her!Schon der Strafbefehl, den Staatsanwalt (StA) Zschächner beantragt hatte, wurde aufgrund der mangelnden Beweise vom zuständigen Richter nicht erlassen. Stattdessen wurde eine Hauptverhandlung angesetzt. Am ersten Verhandlungstag war nur ein Polizeizeuge der sächsischen Bereitschaftspolizei geladen, der als Videobearbeiter keine Aussage darüber treffen konnte, ob der Angeklagte auch die vermummt gefilmte Person ist. Der Angeklagte verweigerte dazu jegliche Aussage. Auch der Richter hielt nach eigener Anschauung den Angeklagten nicht für die vermummt gefilmte Person. Er wollte bereits zu diesem Zeitpunkt das Verfahren einfach einstellen und fragte den Vertreter der Staatsanwaltschaft nach Einwänden. Nun saß dort nicht der Bearbeiter der Akte, StA Zschächner, sondern einer seiner Kollegen. Der erbat eine Verhandlungspause, um sich mit Zschächner abzusprechen. Aus der Pause brachte er dann eine innovative Anregung des Kollegen Zschächner mit: Ein anthropologisches Gutachten sollte die Übereinstimmung des Angeklagten mit der Person aus dem Video klären. Der Richter erboste sich schon hier über die Sturheit des StA und mahnte ein Bewusstsein für die Verwendung von Steuergeldern angesichts einer einfachen Vermummungshandlung an. Die Verteidigung argumentierte an dieser Stelle, dass der Straftatbestand der Vermummung nicht einmal eröffnet wäre und der Angeklagte alleine deswegen freizusprechen sei.

Das Verfahren wurde nun für ein Dreivierteljahr ausgesetzt und der Angeklagte zur Vorbereitung des Gutachtens zu einem Fototermin in die Kriminalpolizei Jena zitiert. Als am 25.10.2018 die Verhandlung vorm Amtsgericht Gera fortgesetzt wurde, stellte sich zunächst heraus, dass die Jenaer Staatsschützerin Olejak untaugliche Bilder angefertigt hatte. Sie hatte trotz ihrer Funktion als ermittlungsführende Beamtin nicht einmal berücksichtigt, die Fotos aus einer ähnlichen Perspektive anzufertigen wie die Filmaufnahmen der vermummten Person im Polizevideo. Es bleibt zu spekulieren, ob Olejak die Gelegenheit lieber für eine allgemeine erkennungsdienstliche Behandlung und langfristige Speicherung der Daten des Beschuldigten nutzte, anstatt dem Gericht zuzuarbeiten. So musste zu Beginn der Verhandlung die Jenaer Anthropologin eigene Fotos im Hinterzimmer des Verhandlungssaals anfertigen und auf dieser Grundlage vor Ort ihr vergleichendes Gutachten erstellen. Vor ihrer Vernehmung war erst noch der sächsische Bereitschaftspolizist dran, der die Einschätzung der Verteidigung zur fehlenden Strafbarkeit der Vermummung bestätigte: Die gefilmte Person habe sich nur vorübergehend vermummt, als sie in Sichtweite und erhöht dem Naziaufmarsch gegenüberstand. Sie hatte sich noch vor Ort entmummt, keinerlei andere Straftaten begangen und wäre dann erst gegangen. Da eine Vermummung eigentlich nur zur Ermöglichung einer anderen Straftat strafbar ist und es außerdem viele Urteile gibt, die eine Vermummung zum Schutz vor Nazifotografen nicht für strafbar halten, hätte schon hier ein Freispruch erfolgen können. Für diesen benötigte es nach Ansicht des weniger entscheidungsfreudigen Richters allerdings noch das Ergebnis des anthropologischen Gutachtens. Und dieses fiel unmissverständlich aus:

„Der Angeklagte ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Täter.“

Neben vielen anderen eindeutig unterschiedlichen Körpermerkmalen verwies die Gutachterin auf das Ohrläppchen des Angeklagten, das als unveränderliches Merkmal offensichtlich nicht mit dem der gefilmten Person übereinstimmte. Hier stimmte auch StA Petzel zu, der anders als am ersten Verhandlungstag die Sitzungsvertretung innehatte. Ob Petzel, der schon bei Anschauung des Angeklagten, nun den ihm untergeordneten StA Zschächner in seinem Verfolungseifer zurückpfeift? Es bleibt kaum zu hoffen.
Die Gutachterin erklärte auf Nachfrage der Verteidigerin, dass sie in ihrer achtjährigen Laufbahn schon viele Gerichtsgutachten erstellt hat., in einer Vermummungssache allerdings noch nie. Ihr Gutachten wird die Staatskasse runde 1500 Euro kosten, wie sie ebenfalls auf Nachfrage bestätigte.
Der Richter sprach den Angeklagten mit den Worten frei:

„Sie wurden in persona zu Unrecht angeklagt.“

Aus Sicht der Roten Hilfe ist es sehr erfreulich, wie konsequent der Angeklagte die Aussage verweigert hat, obwohl die mutwillige Verwechslung hinter der Anklage so offensichtlich war und er sich zwei Verhandlungstagen und einer ED-Behandlung beim Staatsschutz auszusetzen hatte. Die verweigerte Kooperation führte die Repressionsapparate an die Grenze ihrer Mittel und letztlich dazu, dass sie sich sogar in den Augen des Richters lächerlich machte.

Rudolstadt/ Saalfeld: Prozessbeginn „United we stand“

Der erste Verhandlungstag in Rudolstadt gegen einen an Gegenprotesten beteiligten Antifaschisten gegen einen THÜGIDA-Aufmarsch in Saalfeld wurde begleitet von einer Solidaritätskundgebung vor dem Amtsgericht. Er endete noch vor Verlesung der Anklageschrift. Der Folgetermin, der für den 22. November angesetzt war, entfällt. Wann es weitergeht, ist bisher ungewiss.. Continue reading

Saalfeld: United we stand – Prozessbeginn

Vor mehr als einem Jahr, am 9. Januar 2017, kam es zu einem Thügida-Aufmarsch in Saalfeld. Gegen diesen wurden unter dem Motto „Make racists afraid again!“ Gegenproteste organisiert. Im Zuge dessen wurde ein Antifaschist aus Saalfeld von der Polizei festgenommen. Der Vorwurf lautete gefährliche Körperverletzung und Landfriedensbruch. Mittlerweile wurden zwei Prozesstermine angesetzt, am 1. November und am 22. November jeweils 9:30 Uhr am Amtsgericht Rudolstadt. Zu den Terminen wird es jeweils eine Kundgebung ab 8 Uhr vor dem Gericht geben. Wir rufen zur solidarischen Begleitung auf!. Continue reading