Free The Three: Zweiter Prozesstag – Ermittlungspannen und gesprächige Nazis mit Erinnerungslücken

Auf Indymedia findet sich ein Prozessbericht des vergangenen Verhandlungstags, den wir anschließend dokumentieren wollen. Morgen, am 18. April, geht die Verhandlung weiter. Ab 8 Uhr ist vor dem Amtsgericht eine Solidaritätskundgebung, ab 9 Uhr beginnt der Prozess. Weitere Prozesstermine sind der 02. Mai und der 16. Mai 2018.

Am vergangenen 10. April 2018 fand der zweite Verhandlungstag gegen drei von Nazis der Straftat beschuldigte Antifaschisten am Amtsgericht in Gotha statt. Im Gegensatz zum Prozessbeginn im November 2017 erschienen die Hauptbelastungszeugen Anne-Kathrin Helbing (ehemals Schmidt) und Alexander Danilov. Sie hatten ein Schauspiel für das Gericht vorbereitet.

Gegen 9 Uhr versammelten sich insgesamt rund 30 Menschen zur Solidaritätskundgebung vor dem Amtsgericht, wobei sich ein Großteil der Anwesenden dazu entschied, die Genossen auch im Gerichtssaal zu unterstützen. Sowohl ins Gericht, als auch davor, schien die Thüringer Bereitschaftspolizei zum Truppausflug geschickt worden zu sein, denn überall lungerten die Uniformierten herum. Im Gericht selbst waren sie damit beschäftigt, die Zuschauer mit Vorkontrollen bis hin zur Leibesvisitation zu nerven. Nachdem bereits ein Großteil der Zuschauer den Gerichtssaal samt Polizeibegleitung betreten hatte, folgte der erwartete Tross an Nazis. Mit dabei waren die zwei Zeugen Anne-Kathrin Helbing, Alexander Danilov in Begleitung von Marco Zint, Sandra Krause, Sabine Auer, Nico Helbing und ein gewisser Herr Rüdiger. Geschlossen und mit dem Besten was es im Thor-Steinar Outlet zu kaufen gab bekleidet, bezogen die Nazis die Zuschauerbank.

Die „Zintsche Amnesie“ – Ein klassisches Gotha-Phänomen

Noch ehe die Verhandlung offiziell eröffnet wurde, wurde bereits sein Auschluss von der Verhandlung diskutiert. Wie die Verteidigung bemerkte, hatte Zint eine Kutte mit dem Aufnäher der „Garde 20“ an. Während sich Staatsanwaltschaft und Richterin bereits mit fragenden Blicken umsahen, erklärte die Verteidigung, dass es sich bei der „Garde 20“ um eine Gruppe Neonazis handelt, die nicht nur Rechtsrock-Konzerte organisiert, sondern von der eine Reihe schwerer Straftaten begangen wurde. Zudem pflegen sie Kontakte zu Blood&Honour Strukturen in der Schweiz. Dazu wurde eine Aussage des Thüringer Innenministeriums zitiert, die über die Machenschaften der Gruppe aufklärte. Während der Antrag auf eine sitzungspolizeiliche Verfügung, die Kutte nicht im Gerichtssaal tragen zu dürfen, gestellt wurde, meckerte Zint bereits los. Die Richterin, welche Zint immer wieder zögerlich darauf hinwies, doch bitte als Zuschauer ruhig zu sein, ging nicht einmal der Drohung Zints gegenüber der Rechtsanwältin der Verteidigung Kristin Pietrzyk nach, als er sagt: „Sie werden auch sehr bald Sendepause haben.“ Selbst die später offensichtliche Lüge Zints, er habe den „Garde 20“-Aufnäher abgeklebt,veranlasste das Gericht nicht zu Sanktionen wie z.B. ein Ordnungsgeld zu verhängen. Stattdessen, zog sich das Gericht kurz zurück und beratschlagte sich über den Antrag, der schlussendlich mit der Begründung abgelehnt wurde, die „Garde 20″ sei nicht verboten. Dass hier der Name einer kriminellen Neonazivereinigung offen getragen wurde, deren Mitglieder am Überfall auf eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt beteiligt gewesen waren, schien weder das Gericht noch die Staatsanwältin zu stören. Der nächste Antrag folgte jedoch gleich von Seiten der Verteidigerbank. In einem Prozess, über den wir bereits berichteten, hatte Zint einen Antifaschisten bereits falsch beschuldigt, was er im Zeugenstand unter Druck damals auch vor Gericht gestand. In dem damaligen Fall, der folgerichtig mit einem Freispruchdes Angeklagten endete, hatte auch Anne-Kathrin Helbing bei der Polizei falsch ausgesagt. Da für den Prozess Ähnliches nicht auszuschließen war, käme Zint laut dem Antrag der Verteidigung als Zeuge für das jetzige Verfahren in Betracht. Untermalt wurde dieser Antrag wieder durch bockiges Gemecker seitens Marco Zints. Dem Antrag auf die Zeugenvernehmung von Zint wurde stattgegeben unddas Gericht bat diesen, den Saal zu verlasse, da er später als Zeuge aufgerufen würde. Es folgte die Verlesung der Anklageschrift.
Um 10:53 Uhr wurde Anne-Kathrin Helbing in den Saal gebeten. Als sie den Vorfall schildern sollte,äußerte sie, dass sie sich aufgrund der langen Zeit und ihres damaligen Alkoholpegels an nichts mehr erinnern könne. Mit dieser druchsichtigen Stratiegie wurden desweiteren alle Fragen abgeblockt. Selbst als die Staatsanwaltschaft nachhakte, ob sie sich an ihre Lebenssituation von vor zwei Jahren erinnern könne, verneinte sie dies. Da es für eine solche plötzliche Amnesie nur die, von der Staatsanwaltschaft richtig erkannte, Erklärung gibt, dass sie entweder ein Spielchen spiele oder schwerwiegende Probleme habe, äußerte sich Helbing einichtig: „Da muss ich wohl mal zum Therapeuten.“ Dass sie hier dreist log, daran zweifelte niemand im Raum, steht dies auch im Widersurch dazu, dass sie ausführlich bei der Polizei aussagte.
Die Verteidigung verwies an dieser Stelle auch auf den gegen die Angeklagten Raum stehendenTatvorwurf, der, scheinbar wohl für die veremeintlich Geschädigte, nicht aber für die Angeklaten eine Lappalie sei, brachte sie dieser für mehrere Tage in Untersuchungs-Haft. Helbing wurden hier strafprozessliche Spielchen vorgeworfen, sowie einer bewussten Verwahrung gegenüber einer konfrontativen Befragung. Mehrmals fragte die Staatsanwaltschaft, als auch die Richterin, ob Helbing unter Druck gesetzt worden sei und wurde auf Konsequenzen einer Falschaussage hingewiesen. Sie verneinte deutlich, dass sie weder unter Druck gesetzt wurde oder gar bedroht worden sei, sie sei sich den Konsequenzen auch bewusst könne sich aber dennoch an nichts erinnern.

Nach einer knappen Viertelstunde anhaltender Erinnerungsverweigerung wurde Helbing wieder nach draußen geschickt, aber auf Antrag der Verteidigung nicht aus dem Zeugenstand entlassen. Es folgte der Auftritt ihres damaligen Begleiters und Lebensgefährten Alexander Danilov. Der 28-jährige Zerspanungsmechanikermeinte trotz geringeren Alkoholpegels ebenfalls nichts mehr zum Abend sagen zu können, da er sich an nichts erinnern könne und mehr noch, sich nicht erinnere, die Angeklagten noch nie gesehen habevorher schon einmal gesehen zu haben. Spätestens hier war allen klar, dass sich die Zeugen untereinander abgesprochen haben. Auf mehrere Nachfragen reagierte Danilov ausweichend, erst war ihm nicht erinnerlich überhaupt im Kino gewesen zu sein, kurze Zeit später konnte es durchaus möglich sein, dass er mit seiner damaligen Freundin im Kino war. Die Staatsanwaltschaft fragte nachdrücklich, ob er sich vorher darüber Gedanken gemacht habe, was er hier mache und was passiert sei, woraufhin Danilov entgegnete „Was soll ich machen, wenn ich mich nicht erinnere?“ Zum Kontakt zu zu Anne-Kathrin Helbing befragt, entgegnete er letztlich, dass dieser nach ihrer Trennung 2016 abbrach und sie nur Absprachen über die gemeinsame Anreise zum Prozess trafen. Nach dieser inhaltsleeren Darbietung wurde Danilov schließlich wieder vor die Tür gesetzt, aber nicht als Zeuge entlassen.

Drei aus Drei – Fragwürdige Gegenüberstellung

Nachdem die vermeintlich Geschädigten also nichts zum Sachverhalt beitragen konnten, wurden der erste von zwei Polizisten als Zeuge vernommen. Der 29-jährige BereitschaftpolizistLinke von der Dienststelle Arnstadt-Ilmenau scheint trotz mehrjähriger Polizeierfahrung immer noch nicht zu wissen, was es heißt, eine Beobachtung zu schildern und beginnt damit, Ereignisse vor seinem Eintreffen am Tatort zu schildern. Im Laufe seiner Befragung wurde er auch mehrfach durch die Verteidigung dazu angemahnt, nicht über den im Polizeihandbuch festgelegten und übichen Ablauf zu berichten, sondern die Geschneisse am Einsatzort zu schildern. Während sich die einen also an überhaupt nichts mehr erinnern können, wissen die anderen mehr, als sie es den Gesetzen der Loik nach könnten. In Gothaer Strafprozessen scheint jede Kuriosität möglich.
Linke war Einsatzleiter an dem Abend und verfügte die Umstellung des Hausprojektes „Juwel“ in der Hersdorfstraße, wo die Polizei die mutmaßlichen Täter vermutete. Als Begründung für eine Umstellung und eine Hinzuziehen weiterer Kräfte u.a. aus Erfurt, gab Linke an, man wisse ja welches „Klientel“ sich in dem Haus befinde. Nach der Festnahme der Angeklagten gefragt und wie Linke ausschließen konnte, nicht doch die falschen Verdächtigen festgesetzt zu haben, antwortete er: „Natürlich nehmen wir niemanden fest, von dem wir nicht sicher wissen, dass er Täter ist.“ Warum bedarf es dann noch eines Gerichtsprozesses, wenn der oberste Scharfrichter der uniformierten Fußtruppen in Gotha schon alles aufgeklärt hat? Er fügte schließlich noch hinzu, er sei sich nicht sicher wie genau die Auswahl von den mehreren Herausgetretenen auf die drei nun Angeklagten gefallen sei. In seinen weiteren Aussagen schwadronierte der nun sichtlich ins Schwitzen gekommene Beamte vom „grünen Haus“ als „rechtsfreie Zone“, in der er noch mehr Straftaten vermute. Noch einmal darauf hingewiesen, was es heißt, eine Aussage vor Gericht zu tätigen, bei der es nicht um Vermutungen geht, wurde Linke aus dem Zeugenstand entlassen.
Der nächste Polizeibeamte wird in den Saal gebeten. Der 38-jährige Breitbarth von der Dienststelle in Kassel, aktuell wohnhaft in Eschwege, war damals im Kriminaldauerdienst (KDD) in Thüringen tätig und wurde aufgrund der Schwere des Tatvorwurfs zum Fall hinzugezogen. Gemeinsam mit Linke leitete Breitbarth den Einsatz. Bei seiner Ankunft sei ihm mitgeteilt worden, die Umstellung mit dem Großaufgebot sei nötig, da es sich hier um ein „bekanntes Haus“ handele und man habe Hämmer- und Klopfgeräusche von innen vernommen; es seien sogar „Möbel verschoben“ worden. Nach Breitbarths Schilderungen schien das „Klientel“ der Handwerker und Möbelpacker mächtig fleißig gewesen zu sein und vermochte es, die Polizei mit ihrem nächtlichen Arbeitseinsatz ganz schön aufzuschrecken.
Während Breitbarths Aussage wird ersichtlich, dass er als zuständiger Sachbearbeiter für die Gegenüberstellung am Abend verantwortlich war. Alle Vorschriften einer Gegenüberstellung ignorierend fand diese noch am Tatort statt. Aus drei umstellten und festgehaltenen Tatverdächtigen, bei denen bis dato nicht aufgeklärt werden konnte, wie diese als solche von der Polizei identifiziet wurden, sollte Helbing die drei Täter identifizieren.Somit hatten Anne-Katrin Helbing und Alexander Danilov nur die Aufgabe abzunicken, bevor diese für mehrere Tag in dieUntersuchungs-Haft gesteckt wurden.
Nach der Entlassung Breitbarths aus dem Zeugenstand folgte eine längere Mittagspause. Während sich alle an der frischen Luft und auf der Kundgebung mit Kaffee und Kuchen versorgten, zog der geschlossene Nazitrupp zum nahegelegenen Supermarkt.

Die letzten Nazis müssen gehen und plötzliche Erinnerungen

Um kurz nach 14 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt. Anne-Kathrin Helbing wird erneut in den Saal als Zeugin gebeten. Die Staatsanwältin versucht mit einer zuvorkommenden und pädagogischen Zuwendung, die Zeugin Helbing zum Reden zu bewegen. Tatsächlich entschloss sich Helbing dazu doch eine Aussage zu tätigen, was wohl eher an dem Spiel ihrerseits, als der Zuwendung der Staatsanwältin König lag. Helbing äußerte, sie habe vorher gelogen, weil sie Angst hätte. Auf Nachfrage, wovor sie denn Angst hätte, bezog sie sich auf die Angeklagten und die Zuschauer der öffentlichen Verhandlung sowie auf mögliche rechtliche Konsequenzen einer Falschaussage. Sie habe dabei Angst vor allem um ihr sechs Monate altes Kind, was im Laufe der Zeugenbefragung immer wieder für billige Ausflüchte Helbings herhalten musste.
Sie beginnt mit der Schilderung des angeblichen Überfalls. Sie berichtet, man habe versucht, ihr die Gürteltasche abzunehmen.Von der Verteidigung gefragt, wie an Helbings Gürteltasche gezogen worden sein soll, springt ihre Freundin Sandra Krause aus dem Publikum auf, in den Händen ihre eigene Gürteltasche der Marke „Yakuzza“ und ruft: „Anne-Kathrin, zeigs an einem Beispiel.“ Trotz der massiven Störung der Gerichtsverhandlung durch immer wieder zu vernehmenden Zwischenrufe seitens der Nazis hielt es die Richterin auch hier lediglich für angemessen in fast freundschaftlichem Ton zu Ruhe aufzurufen.
Im Laufe der Vernehmung durch die Verteidigung stellte sich heraus, dass Helbing sowohl vor dem Prozess als auch in den Pausen in regem Austausch mit Danilov, als auch den auf der Zuschauerbank anwesenden Nazis stand. Dass dies möglicherweise Einfluss auf Helbings Aussageverhalten nach der wundersamen Erinnerungswiederkehr haben könnte, wurde zum Anlass genommen, Helbings Ehemann Nico Helbing und ihre Freunde als Zeugen zu befragen. Nun mussten auch sie den Gerichtssaal verlassen.
Die Verteidigung setzt die Befragung Helbings nun ohne störende Zwischenrufe fort. Auf die Frage, wann die Beziehung zwischen Helbing und Danilov endete, antwortete die Gefragte: „Ich möchte darauf nicht antworten.“ und „Muss ich darauf etwas sagen?“. Nach mehrmalige Belehrung seitens der Verteidigung, dass sie auf die Fragen zu antworten habe, auch wenn sie das eigentlich nicht möchte oder den Hintergrund der Fragen nicht verstehe, lenkte die Zeugin nur widerwillig ein. Sie erklärt ihre Beziehung sei um den 20. September, also noch im selben Monat des angeblichen Vorfalls, beendet gewesen und das „nicht gerade freundlich“. Die Verteidigung setzte die Befragung fort und kam schließlich zu dem Punkt der politischen Überzeugung Helbings. Auf die Frage, welche politische Überzeugung sie habe, überlegte sie länger. Ihre Antwort fiel dabei noch schlichter und naiver als bisher aus. Dass die Aussage: „Ich weiß, dass ich in Elternzeit bin“ wohl keine adäquate Antwort auf die Frage ist, gab der Verteidigung Anlass genug um weiter zu bohren. Nach diversen pampigen, frechen und dumm-dreisten Ausweichmanövern Helbings sagte sie schließlich vor Gericht aus: „Ich bin politisch rechts eingestellt.“ Die genaue Erklärung, was dies denn bedeute, blieb sie dabei schuldig. Sie habe sich aber aufgrund von Schwangerschaft und Kind „runtergefahren“, um Ruhe zu haben. Konfrontiert mit ihrem öffentlichen Social-Media Auftritt musste Helbing im weiteren Verlauf dem Gericht und den Anwesendennun doch erklären, was politisch rechts für sie bedeute und was ihre Aktivitäten dabei umfasste. Sie besuchte Demonstrationen und Veranstaltungen wie z.B. die Blockade der Erstaufnahmeeinrichtung in Gotha 2015. Auf der Demonstration gegen „linken Terror“, angemeldet von Marco Zint, unmittelbar nach dem angeblichen Vorfall im September 2016 war Helbing trotz Schwangerschaft Teilnehmerin, hatte sich also entgegen der eigenen Aussage noch nicht „runtegefahren“. Auf die Frage, ob sie in Heidenau oder Themar war, was sie beides verneinte, setzte plötzliche erneut die „Zintsche Amnesie“ ein, schließlich könne sie nicht genau sagen wann sie wo denn gewesen sei.

Die zähe Befragung setzte sich fort und sie und sie verweigerte auf zugelassene Fragen zu antworten, weil sie daraus, dass sie das nicht wolle, schlussfolgerte, dies auch nicht zu müssen. „Ich möchte nicht antworten.“ und „Nein, ich mache keine Aussage dazu!“ oder „Nein, ich sage gar nichts mehr.“ schallte es in den kommenden 30 Minuten mal mit zittrig weinender Stimme, mal pampig oder im dreisten Tonfall von Helbing durch den Gerichtssaal. Schließlich war der Punkt erreicht, wo die Verteidigung keine Mittel sah die Befragung sinnhaft fortzusetzen. Die Verteidigung wies deshalb das Gericht darauf hin tätig zu werden, schließlich qualifizierte sie sich als aussageunwillige Zeugin, diemehrmals nachweislich log und Falschaussagen tätigte, und nun nach gut dünken die Aussage auf zulässige Fragen verweigerte. Den Verweis auf die Möglichkeit und Gebotenheit der Beugehaft, quittierte die Richterin immer nur gleichgültig damit, die bockige Zeugin aufzufordern, die Fragen der Verteidigung zu beantworten.
Nach langem hin und her eröffnete Anne-Katrin Helbing schließlich doch ihr „Engagement gegen Linksextremismus“ in Form von Demos. Im weiteren wurde sie auf diverse Rechtsrockbands angesprochen, wobei unter anderem ihre Freundschaft zu Tommy Brandau, Mitglied des Rechtsrockduos Zeitnah, thematisiert wurde. Als krönender Abschluss der nun schon mehrstündigen Vernehmung, erklärte Helbing auf die Frage hin, welches Facebook-Titelbild auf ihrem Profil zu sehen ist, dass dieses ein Foto einer ThüGIDA-Demonstration in Jena zeige, auf welchem ein Sarg mit der Aufschrift „Antifa“ zu sehen ist. Von der Verteidigung befragt, warum sie dieses Bild als Titelbild gewählt habe, antwortet Helbing: „Dass in meinen Augen die Antifa dort hin gehört.“ Gegen Ende des Prozesstages wartete die Staatsanwältin noch mit einer Überraschung auf. Einer Zeugin gegenüber, die nicht verstanden hat, dass ihre Handlungen Konsequenzen haben, solle in der Situation, Aussage zu machen zu einem Sachverhalt, wegen dem anscheinend willkürlich Beschuldigte in U-Haft saßen, Mitleid entwickelnd, sprach sie auf einmal von der Notwendigkeit eines Zeugenbeistandes. Die Verteidigung stellte dessen Unverhältnismäßigkeit heraus. Die Richterin aber, welche jeden Konflikt bislang gekonnt aus dem Weg ging, äußerte sich nicht konkret dazu, sondern leutete nach 7,5Stunden das Ende des zweiten Verhandlungstages ein. Der Zeugin stehe offen, ob sie sich für die Fortsetzung am 18. April selbständig einen Zegenbeistand organisieren möchte.

Für den kommenden Mittwoch, den 18. April, stehen so die Zeugenbfragungen von Helbing, Danilov, Zint, Krause, Auer und Nico Helbing aus. Weitere angesetzte Prozesstermine sind der 02. und 16. Mai 2018.

Start ist 9 Uhr am Amtsgericht Gotha. Kommt vorbei, zeigt euch solidarisch mit unseren drei Genossen und begleitet den Prozess! Ab 8 Uhr findet auch wieder eine Kundgebung statt.

FREE THE THREE!

Quelle

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