Langewiesen: Polizeirepression bei Punkfestival

Ein Punkfestival in Langewiesen (bei Ilmenau) war der Polizei mal wieder ein Dorn im Auge. Die Besucher_innen mussten sich massiver Repression aussetzen.

Alle Personen, die das Festival besuchen wollten, mussten zuerst eine Identitätsfeststellung und Durchsuchung über sich ergehen lassen. Vorkontrollen sind zwar grundsätzlich zulässig, doch da ein Kollektivverdacht für alle Besucher_innen erhoben wurde, ist anzunehmen, dass der Einsatz vor allem der Abschreckung dienen sollte, was eindeutig ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) darstellt. Die Polizei wollte schlicht wissen, wer das Festival besucht. Auch Autos und der Shuttlebus wurden komplett gefilzt.

Gefunden wurden von der Polizei Marihuana in geringen Mengen und Kleidungsstücke und Buttons mit der Aufschrift A.C.A.B., sowie Aufkleber. Alles wurde konfisziert. Im Falle der Sachen mit A.C.A.B.-Aufschrift hat die Polizei nicht rechtens gehandelt. Das Amtsgericht Tiergarten entschied bereits im Jahr 2000, dass es sich bei „all cops“ um ein nicht ausreichend definiertes Kollektiv handelt. Durch den 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart wurde 2008 entschieden, dass eine Strafbarkeit vorliegt, wenn es sich um eine klar eingegrenzte Gruppe von Polizisten handelt. Im beschriebenen Fall zeigte der Angeklagte auf einen Polizisten und rief „A.C.A.B.“ – das Tragen auf Kleidungsstücken ist jedoch nicht strafbar, da sich die Aufschrift auf keine definierte Gruppe von Polizisten bezieht.

Die Polizei hat sich am Wochenende äußerst repressiv verhalten. Sollte euch noch etwas aufgefallen sein oder seid ihr Betroffene polizeilicher Maßnahmen geworden, dann meldet euch per Mail bei uns.

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