Dreieinhalb Jahre ist es her, dass in Gotha eine Naziaktivistin gemeinsam mit ihrem damaligen Lebensgefährten drei Antifaschisten der Körperverletzung und des versuchten Raubs bezichtigte. Die wegen des versuchten Taschenraubs alarmierte Polizei fuhr daraufhin in kürzester Zeit mit einer Hundertschaft sowie der Unterstützung der örtlichen Feuerwehr vor dem Wohn- und Hausprojekt Juwel vor und forderte die darin vermuteten Täter auf, herauszutreten, um das Eindringen der Polizei zu verhindern. Fünf der Herausgetretenen wurden festgenommen, drei von ihnen verbrachten das Wochenende in Untersuchungshaft und fanden sich Monate später auf der Anklagebank des Gothaer Amtsgerichts wieder. Genaueres zu den Geschehnissen und darauffolgenden Verfahren wurde oft berichtet und kann an anderer Stelle nachgelesen werden.
Vergangenen Mittwoch, den 19. Februar 2020 sollte der Prozess endlich weiter gehen bzw. von vorne beginnen und fand Überraschend ein Ende. Wir dokumentieren den Prozessbericht:
Prozessbericht
Für Frühjahr des Jahres 2020 waren nach über einjähriger Pause mehrere Termine anberaumt, als zum vierten Mal der Prozess gegen die drei Beschuldigten beginnen sollte. Der erste Termin war für den 19. Februar um 9 Uhr am Gothaer Amtsgericht festgesetzt. Nach umfangreichen Vorkontrollen begann der Prozess mit einer halben Stunde Verspätung unter dem Vorsitz derselben Richterin, wie die letzten Male. Zwei neue Schöffen wurden vereidigt, die Nebenklägerin Helbing, die wieder in anwaltlicher Begleitung da war, wurde belehrt und es wurde zum vierten Mal von der Staatsanwaltschaft die gleiche Anklageschrift verlesen. Das einzig Neue am Szenario waren die zwei Staatsanwältinnen, die bis dahin noch bei keinem der vorangegangenen Prozessterminen die Gelegenheit hatten, dem absurden Theater beizuwohnen. Helbing verließ noch vor dem Verlesen der Anklageschrift den Raum, vier weitere vollmontierte Bullen traten in den Gerichtssaal. Die zur solidarischen Unterstützung der Betroffenen Anwesenden standen nun quasi unter eins zu eins Betreuung durch die Polizei. Während die Staatsgewalt sich also immer noch nicht sicher war, was von dem Tag zu erwarten war, hatte sich bei allen anderen längst eine gewissen Routine eingestellt.
Als erste Zeugin sollte Helbing als vermeintlich Geschädigte aussagen. Doch dazu kam es nicht, denn die Verteidigung stellte noch vor der Beweisaufnahme einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens. Wie bereits ausführlich beim vorangegangenen Prozess erörtert, sei die Akte unvollständig. Aus ihr gehe hervor, dass Helbing mindestens einen der Verdächtigen aufgrund eines Lichtbildes identifiziert habe, dass ihr noch am Abend und Ort des Geschehens von der Polizei vorgelegt wurde. Dieses Lichtbild war trotz der Bemühungen der Verteidigung durch mehrmaligen Antrag auf Akteneinsicht nicht einsehbar gewesen. Das stelle einen Verstoß gegen die Aktenvollständigkeit dar, weswegen das Verfahren auszusetzen sei, argumentierte die Verteidigung. Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft fiel kurz und gleichgültig aus: Das Bild sei nicht in der Akte, deswegen sind die der Verteidigung zugegangenen Unterlagen auch nicht unvollständig. Die schon vorher nicht gerade durch Entscheidungsfreudigkeit aufgefallene Richterin wollte den Antrag zurückstellen, erntete dafür aber Widerspruch von Seiten der Verteidigung und schloss sich dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft an, eine kurze Pause zu machen.
10:17 Uhr trat sie zurück in den Gerichtssaal und verkündete ihre Entscheidung, den Antrag zurückzustellen, schließlich sei er nach StPO nicht, wie die Verteidigung behauptete, sofort zu entscheiden, sondern lediglich vor der Urteilsverkündung. Die Verteidigung machte darauf aufmerksam, dass das eine Behinderung darstelle, schließlich sei die Vollständigkeit der Akte bereits bei der ersten Zeugenaussage relevant. Auch die Richterin hatte bereits beim letzten Prozess dahingehend entschieden, dass die Insichtnahme des Bildes erforderlich ist und hat es dann aber in der über einem Jahr währenden Pause ebenso wie die Staatsanwaltschaft versäumt, das für den neu stattfindenden Prozess zu gewährleisten. Mit der Begründung der Staatsanwaltschaft, dass, wenn in der Akte steht, es sich um ein Bild des Angeklagten handelt, ja schon davon ausgegangen werden kann, dass dem auch so ist, begnügte sich die Verteidigung nicht und beantragte einen Gerichtsbeschluss zur Anordnung, die Entscheidung auf den Antrag zurückzustellen. Die Richterin zog sich daraufhin mit den Schöffen zur Beratung zurück. Schon wieder Pause – selbst die Raucher unter uns waren genervt von der erneuten Unterbrechung.
10:55 Uhr standen wir im noch keine zwei Stunden laufenden Prozess ein drittes Mal auf, als die Richterin wieder den Sall betrat. Ihre Entscheidung: keine Entscheidung – der Beschluss wird zurückgestellt und später entschieden. Die Verteidigung machte darauf aufmerksam, dass der Beschluss nicht zurückgestellt werden kann und verwies erneut auf die bereits im Mai 2018 erlassene Verfügung der Richterin, den Staatsschutzbeamten Herr Thoma samt seiner Lichtbildmappe PMK–links, in der sich das relevante Bild befindet, vorzuladen. (Näheres zur ominösen Lichtbildmappe ist u.a. hier nachzulesen). Auf Ankündigung der Verteidigung hin, dass, sollte der Beschluss trotzdem zurückgestellt werde, zu jeder einzelnen Zeugenbefragung ein neuer Antrag gestellt werde, läutete die Richterin eine Pause ein.
Nach über einer halben Stunde Warten bat die Richterin die Verteidigung, den Anwalt der Nebenklage und Staatsanwaltschaft ins Richterzimmer. Zehn Minuten später kehrten der Anwalt der Nebenklage und Staatsanwaltschaft zurück, die Angeklagten traten zur Besprechung mit ihren Anwälten heraus. Als alle wieder zurück in den Gerichtssaal kehrten, erklärt die Richterin schließlich, dass ein Rechtsgespräch stattgefunden habe und die Staatsanwaltschaft zwei Anträge stellen möchte.
Die Entscheidung
Die Staatsanwaltschaft beantragt 1. gegen zwei der drei Angeklagten den Vorwurf des versuchten Raubs fallen zu lassen und die Anklage gegen den dritten auf versuchten Raub in minderschweren Fall abzumildern. Auf Grundlage der Änderung der Anklage ist es dann möglich 2. zu beantragen, dass das Verfahren wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt wird. Bedingung dafür sei der Verzicht auf Haftentschädigung. Die Verteidiger stimmten dem nach Absprache mit den Mandanten zu. Außerdem hielt die Staatsanwaltschaft fest, dass das Verfahren wegen versuchten Raubs in einem minderschweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung nach § 154 Abs. 2 StPO einzustellen sei – auch das unter der Bedingung des Verzichts auf Haftentschädigung.
Um 12:05 Uhr erging der Beschluss der Richterin das Verfahren gegen alle drei Angeklagten einzustellen. Letzte Amtshandlung des Tages war es, die Zeugen hereinzurufen und zu entlassen.Zur Überraschung aller Anwesenden ist der schier nicht enden wollende Prozess in Gotha also doch zu Ende gegangen und hat – vom Stress, Repressionsdruck und der Einschüchterungsversuche der Nazis abgesehen – für die Betroffenen ein glimpfliches Ende genommen. Da ihre Anwälte beigeordnet waren, müssen sie nicht einmal Anwaltskosten tragen. Glück hatte auch die Richterin, die über die vielen Prozess immer wieder ihren Unwillen, eine Entscheidung zu treffen demonstrierte und nun bis zum Schluss drumerherum gekommen ist, dies zu tun. Auch Herr Thoma ist mit einem blauem Auge davon gekommen: der Staatsschutzbeamte, der eine wahrscheinlich illegal angelegte Lichtbildmappe zu PMK–links führt, die er gerne Nazis und anderen Zeugen vorlegt, nicht aber dem Gericht, wenn es dies anordnet. Blöd gelaufen ist es hingegen für Anne-Kathrin Helbing: Sie muss die Kosten der Nebenklage zahlen.
Doch wie der Ausgang für Helbing nicht nur als Pech zu erklären ist, sondern als Konsequenz ihrer eigenen Dreistigkeit, durch wildes Anzeigen von Antifaschisten in Zint‘scher Manier diesen Repressionen aussetzen zu wollen, ist auch der glimpfliche Ausgang für die Betroffenen nicht nur Glück, sondern ganz wesentlich ihrem Durchhaltevermögen, der überregionalen Solidarität und der vor Ort, sowie den Verteidiger*innen geschuldet, die noch die kleinste Ungereimtheit nicht hinnahmen und und keine Auseinandersetzung scheuten.Vielen Dank!
Über die lange Zeit hinweg haben wir dank breiter Solidarität eine Menge Geld für Prozesskosten und eventuelle Strafen zusammengetragen. Von der Kohle werden angefallenen Kosten der Verhandlung bezahlt und der Rest an Genoss*innen weitergegeben, die momentan ähnliche Kämpfe führen. Genaueres dazu werden wir transparent machen, sobald wir uns gemeinsam darüber verständigt haben.
Neben den guten Neuigkeiten möchten wir außerdem auf einen Sachverhalt hinweisen, zu dem sich zu positionieren wir durch das überraschende Ende des Prozesses vielleicht herumgekommen wären, aber doch die Notwendigkeit einer Positionierung sehen. Ende letzten Jahres wurde bekannt, dass gegen einen der Betroffenen von „Free the three“ Vergewaltigungsvorwürfe erhoben wurden. Wir haben uns dazu entschieden, dem Täter die Unterstützung durch die Soligruppe zu entziehen und die Zusammenarbeit mit ihm zu beenden. Die Auseinandersetzungen und Kämpfe mit Staat, Bullen und Nazis wollen wir nicht an der Seite von Vergewaltigern führen und möchten nun, da der Vorfall öffentlich gemacht wurde, der Betroffenen unsere Solidarität ausdrücken.
ehemalige Soligruppe „Free the three“, Februar 2020