Der Bundesrat beschloss am 7. Juli 2017 ein neues Gesetz, welches der Polizei umfangreichere Möglichkeiten bei der Zeugenvernehmung gibt. Zeugen müssen, ebenso wie Beschuldigte, zu Vorladungen von der Polizei nicht erscheinen. Vorladungen von der Staatsanwaltschaft mussten und müssen Folge geleistet werden. In dem neuen Gesetz ist nun festgelegt, dass die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Personen als Zeugen vorladen kann und diese verpflichtet sind zu erscheinen. Wir dokumentieren einen Blog-Beitrag, der die Gesetzesänderung genauer unter die Lupe nimmt. Continue reading