Am 26. Januar 2017 wurde am Amtsgericht in Gotha gegen einen Antifaschisten wegen des Vorwurfs der politisch motivierten Sachbeschädigung prozessiert. Der Prozess ist der zweite in einem Monat in Gotha, in dessen Verlauf sich offenbart, dass Zeugen eine vor Gericht haltlose Identifizierung vermeintlicher Täter durch die Vorlage von Staatsschutzunterlagen zur ‚politisch motivierten Kriminlität links‘ tätigten. Die Antifaschistische Prozessbeobachtung berichtete über den Prozess:
Am 26. Januar 2017 fand im Amtsgericht Gotha erneut ein Prozess gegen einen unserer Genossen statt. Der Vorwurf der politisch motivierten Sachbeschädigung stellte sich als haltlos heraus. Das Verfahren, eingefädelt durch Zeugenbeieinflussung und Akteneinsicht der Zeugen in diverse Staatsschutzunterlagen, verlor vor Gericht jede Grundlage.
Der Prozess – Freispruch
In einer Nacht im August 2015 sollen, laut Aussagen zweier Zeugen, drei Menschen den Schriftzug „Antifa“ auf eine Natursteinmauer in Gotha angebracht haben. Der geschätzte Sachschaden betrug laut Anklageschrift 1499 €. Eine Person, die von den Zeugen identifiziert worden sein soll, war der angeklagte Genosse. Zwei weitere vermeintliche Täter seien unbekannt. Die erste Zeugin, auf deren Aussage sich die Anklage überhaupt manifestieren konnte, war Francis H. Sie soll von ihrem Balkon gegenüber der Mauer, auf welcher der besagte Schriftzug angebracht wurde, das Geschehen verfolgt haben und verständigte die Polizei. Ihre erste Aussage im Zeugenstand „Ich weiß nicht mehr viel.“ sollte für den weiteren Verlauf entscheidend sein. Insgesamt will sie gemeinsam mit ihrer Mutter das Treiben eine dreiviertel Stunde beobachtet haben. Danach verständigte sie die Polizei, schließlich habe sie Angst gehabt, die Täter könnten unerkannt flüchten. Der Polizei, die kurze Zeit später eintraf, aber nicht mehr als den Schriftzug und ein paar Spraydosen auffinden konnte, schilderte H. den Vorfall. Auf der Polizeiwache, auf der H. und ihre Mutter ihre Aussagen machten, legten ihnen die ermittelnden Polizisten eine Akte vor, in denen sich nach H.’s Schätzung Informationen von wohl knapp 20 Personen u.a. mit Lichtbild befanden. Anhand dieser Akte identifizierte sie einen der vermeintlichen Täter. In der kurz verlesenen Aussage von H. bei der Polizei stellte sich heraus, dass ihr die Staatsschutzakte „Politischmotivierte Kriminalität links“ vorlag.
Auf die Frage, ob sie den Angeklagten heute wieder erkennen könne, antwortete sie, sich nicht sicher zu sein. Auch die von ihr nach der Lichtbildidentifizierung abgegebene Personenbeschreibung bei der Polizei, lieferte keine weitere Anhaltspunkte.
Nachdem die Zeugin aussagte, den Angeklagten nicht wiederzuerkennen, verwies die Richterin auf zwei Männer im Publikum mit der Aussage „Drehen sie sich mal um und schauen sie sich die zwei Männer an. Erkennen sie einen von ihnen wieder?“. Dass nicht alle Menschen, die sich eine öffentliche Verhandlung ansehen gleichzeitig die unerkannten Täter sind, war der Richterin scheinbar nicht klar. In ihrer Dreistigkeit ging die Richterin sogar soweit, dass sie einen der Männer aufforderte seine Mütze abzunehmen, um eine Identifizierung zu erleichtern. Überraschenderweise konnte die Zeugin niemanden identifizieren. Die Aufforderung aus dem Zuschauerraum , doch bitte auch zu schauen, ob der Staatsanwalt nicht auch als einer der drei Täter identifiziert werden könne, schließlich trafen einige Beschreibungen auch auf ihn zu und die Anwesenheit bei einer öffentlichen Verhandlung mache ihn verdächtig, blieb ungehört.
Während die Richterin kurz den Raum verließ, verwies die Verteidigung in Richtung Staatsanwaltschaft auf die Widersprüchlichkeiten in der Aussage der Zeugen, sowie auf die erheblichen Ermittlungspannen der Polizei Gotha in Bezug auf die der Zeugin vorgelegten Akte. Während der Staatsanwalt bereits äußerte, dass alles auf einen Freispruch hinausläuft und er, auf anraten der Verteidigung, darüber mal nachdenken werde, ließ er sich noch gegenüber dem Angeklagten zur Aussage verleiten „Nicht alles was vor Gericht nicht nachweisbar ist, ist auch legal.“ Die Richterin kehrte zurück und die Verteidigung verwies erneut auf die erheblichen Ermittlungsfehler der Polizei und verwies auf einen Fall zwei Wochen vorher, bei dem aufgrund der gleichen Akteneinsicht bei der Polizei ein organisierter Neonazi einen Antifaschisten falsch bezichtigte.
Dann ging alles recht schnell. Die zweite Zeugin konnte keine Identifizierung leisten, sowie zum Sachverhalt nützliche Aussagen treffen und wurde nach wenigen Minuten wieder aus dem Zeugenstand entlassen. Der dritte Zeuge, Polizeibeamter Niemeyer, wurde gar nicht erst gehört. Ebenso kurz viel dann auch das Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft aus. „Freispruch, ich bleibe dabei.“, woran sich die Verteidigung nur anschließen konnte.Polizei Gotha wirft mit Akte um sich
Ein Antifaschist aus Gotha sitzt auf der Anklagebank, alleine auf der Grundlage einer Identifizierung aus der Akte „PMK Links“, die vom Staatsschutz Gotha-Ilmkreis geführt wird und den Zeugen als Grundlage für eine Identifizierung vorgelegt wurde. Dass sich in dieser Akte nicht nur Lichtbilder befinden dürfte, ist klar. Dass diese Informationen ohne weitere Probleme zugänglich gemacht werden und in einem Fall sogar dem bekannten Neonazikader Marco Zint zur Einsicht gegeben werden, ist ein Skandal. Ob lediglich Unwissenheit, gar Dummheit der Gothaer Polizei, oder ein politisches Kalkül der Beamten dahinter steckt, darüber kann nur spekuliert werden. Wahrscheinlich ist eine fatale Mischung aus beidem.
Eine rechtlich korrekte Lichtbildidentifizierung, mittels Nr. 18 RiStBV, bei welcher dem Zeugen mehrere Personen ähnlichen Alters und Erscheinung vorgelegt werden, fand nicht statt. Dass die Beamten alleine schon mit der Vorlage der Akte „PMK Links“ eine wesentliche Beeinflussung des Zeugens vorgenommen haben, ist nicht der einzige Fehler. Allein aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es unzulässig einen solchen Einblick zu gewähren, zumal wenn gewaltbereite Neonazis Zugang zu sensiblen Staatsschutzdaten über den politischen Gegner erhalten.
Im Fall von vor zwei Wochen hat der Datenzubringer für die Neonazisszene aka Polizei Gotha, eine wesentlich schwerwiegendere Tragweite, als in diesem Fall. Dennoch ist es zeit- und nervenaufreibend, wenn Genossen aufgrund von falschen Beschuldigungen und falschen Identifizierungen, auf Grundlage der Daten- und Aktenfreizügigkeit der Polizei, auf der Anklagebank sitzen.
In den beiden letzten Fällen ging es mit einem Freispruch rechtlich gut für die Angeklagten aus, was über die rechtliche Ebene hinaus passiert bleibt offen. Hoffen wir das Beste!