Wir dokumentieren einen Bericht der Antifaschistischen Aktion Gotha zur Repression gegen Gothaer Antifaschist_innen, die sich gegen einen Naziaufmarsch in Plauen gestellt haben.
Eine weitere Kostprobe deutscher Zustände – Die Zumutung an deutschen Gerichten.
Am 1. Mai 2014 fand unter dem Motto: “Lets take it back – Für ein selbstbestimmtes Leben ohne Staat, Nation und Kapital!” eine Antifa-Demo in Plauen statt. Eigene Inhalte sollten vermittelt werden, und die notwendige Feuerwehrpolitik gegen Naziaufmärsche ergänzt werden. Am selben Tag gab es einen Naziaufmarsch des FNS (Freien Netz Süd), einem militanten rechten Kameradschaftsverband, welcher unter dem Motto „Arbeit zuerst für Deutsche“ angemeldet war. Gegen 12:30 sammelten sich Menschen um die Route der Nazis zu blockieren, was zu einer Routenänderung der Nazis führte. Die ganze Situation endete für hunderte Menschen in einem stundenlangen Polizeikessel. Hier findet ihr eine kleine Sammlung von Berichten und Kommentaren (aagth.afaction.info/1Mai2014.html).
Als ob es nicht genug wäre 389 Menschen über mehrere Stunden festzuhalten, sie zuvor aus einer Kirche zu prügeln und massenhaft Identitätsfeststellungen durchzuführen, wurden en masse Strafanzeigen verschickt. Ebenfalls betroffen sind mehrere Antifaschist*innen aus Gotha. Aus den unterschiedlichsten, fadenscheinigen Begründungen laufen mehrere Ermittlungsverfahren. Das erste Gerichtsverfahren läuft bereits. Mit Geschrei, Beleidigungen und dem Ignorieren von Beweismitteln seitens des Richters erleben wir ein weiteres Kapitel sächsischer Justiz. Ein Ablehnungsantrag wegen der Besorgnis der Befangenheit wurde von der Verteidigung gestellt.
Zu Anfang legte der vorsitzende Richter am Amtsgericht Rüsing dem Angeklagten ans Herz, in Betracht zu ziehen, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen. Sich also verurteilen zu lassen und eine Geldstrafe zu zahlen. Um danach eine fünfzehn minütige Pause der Verhandlung anzuordnen. Vor der Pause stellte die Verteidigung einen Antrag die Pause um fünfzehn Minuten, also insgesamt dreißig Minuten zu verlängern um Einsicht in Lichtbilder zu nehmen welche die Staatsanwaltschaft zur Akte nachgereicht hatte. Die Bilder, von welchen Verteidigung wie Angeklagter erst am Hauptverhandlungstag erfuhren, sollten ausgewertet werden um gegebenenfalls neue Anträge zu stellen. Der Richter verlangte nun Auskunft über mögliche Anträge, was verneint wurde, da diese erst besprochen werden müssen. Darauf hin verließ der Richter einfach den Sitzungssaal mit den Lichtbildern, welche eingesehen werden sollten und schmetterte den Antrag auf Verlängerung der Pause ab.
Ein nächster Grund eine Befangenheit anzunehmen ist der Satz des Richters: „Ansonsten bin ich immer in allen Verfahren zu allen Verfahrensbeteiligten gleich lieb. Das ist mir in diesem Verfahren nicht gelungen.“. Das lässt schlussfolgern, dass der Richter nicht in der Lage ist objektiv über den Angeklagten zu entscheiden. Um den Verhandlungstag zu beenden versucht er den Angeklagten nochmal unter Druck zu setzen, indem er sagt, dass die Anträge seiner Verteidigung die „Situation verschlimmert“. Die geladenen Zeug*innen wurden einfach nicht gehört und nach Hause geschickt.
Die Situation wurde noch einmal brisant, als die Staatsanwaltschaft forderte Akteneinsicht für die Verteidigung und den Angeklagten zu geben und damit das Videomaterial einzusehen. Der Richter beantwortete dies mit einer lautstarken Ermahnung, er solle „nicht die Arbeit der Verteidigung machen“. Bei dem nächsten Versuch der Staatsanwaltschaft Zwickau, dass Videomaterial zur Akte zu reichen, verweigert der Richter wieder die Annahme. Die Begründung dafür ist, dass die Verteidigung kein Recht habe das Video zu sehen, weil es nicht in den Akten liegt und das Gericht keine Pflicht hat Beweismittel zu beschaffen und die Akte aufzublähen. Dass das Video nicht in den Akten ist, weil der Richter verweigert es aufzunehmen, verschweigt er dabei. Wahrscheinlich aus dem Grund, der Erwähnung der Staatsanwaltschaft, dass es zur Entlastung des Angeklagten dienen könnte.
Für alle stellen diese Fakten eine Zumutung dar. Die Hauptverhandlung wird abgebrochen, gleich zwei Fortsetzungstermine verordnet, die anwesenden Zeug*innen nicht vernommen, der Angeklagte wird eingeschüchtert, Verteidigung und Staatsanwaltschaft werden lautstark angebrüllt , Beweismittel werden nicht zu den Akten genommen und der Richter stellt selbst seine Objektivität in Frage. All das verursacht genug Anlass zur Annahme das der Richter schon eine innere Haltung angenommen hat und Gesinnungsjustiz betreibt.
Die nächste Verhandlung gegen unseren Genosse ist am 4.12. um 14 Uhr am Amtsgericht Plauen. Beobachtet den Prozess, steht ihm zur Seite, zeigt eure Solidarität!
No justice- no peace![AAGTH] Antifaschistische Aktion Gotha
Quelle: www.aagth.afaction.info
Die Rote Hilfe Südthüringen sichert den Betroffenen hiermit ihre Unterstützung zu!