Bereits im Februar dieses Jahres musste sich der Sonneberger Neonazi Ringo Köhler-Franz wegen des Vorwurfs der Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Saalfeld verantworten. Dieser nämlich Schlug etwa ein Jahr davor einen Punk mit der Faust ins Gesicht. Nicht so wild, meint die Richterin, die den Prozess gegen den Angeklagten auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen geringer Schwere der Tat eingestellte. Wir dokumentieren den Bericht der Antifaschistische Prozessbeobachtung.
Fast ein Jahr nach einem tätlichen Angriff auf einen jungen Punk in Neuhaus am Rennweg, musste sich der Saalfelder Neonazi Ringo Köhler-Franz vor Gericht verantworten. Der Vorwurf lautete Körperverletzung und wurde, auf Antrag der Sonneberger Staatsanwaltschaft wegen geringer Schwere der Tat eingestellt. Für den vorbestraften Nazischläger eine willkommene Einladung in Zukunft wieder zuzuschlagen.
Ein unvermittelter Schlag ins Gesicht – Was war passiert?
Am 23. Februar 2016 betrat der junge Punk gegen 14:45 Uhr die Tankstelle in Neuhaus am Rennweg, um sich dort eine Schachtel Kippen zu kaufen. Vorher hatte bereits Köhler-Franz die Tankstelle betreten, da er vermutlich getankt hat. Während der Verhandlung selbst behauptete Ringo Köhler-Franz, er könne sich nicht mehr erinnern, ob er getankt habe und er könne ebenfalls nicht bestätigen, ob er denn nun an der Tankstelle gewesen sei oder nicht. Laut Aussage des jungen Punk traf er Ringo Köhler-Franz schließlich an der Tür der Tankstelle. Beide standen sich gegenüber, als Köhler-Franz den Punk zur Seite drückte und ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzte. Ohne ein Wort zu sagen verließ er danach die Tankstelle.
Dass es nicht die erste Begegnung zwischen Köhler-Franz und dem Geschädigten war, zeigte sich im Laufe der Verhandlung. Bereits 2014 hatte der Neonazi den jungen Punk und zwei weitere junge Menschen mit dem Auto verfolgt und zugeparkt, da er gesehen haben will, wie diese in Köhler-Franz‘ damaligen Wohnort NPD-Plakate abgerissen haben sollen. Er parkte das Auto der drei jungen Leute zu. Als einer der drei ausstieg, um das zu verhindern, wurde er durch Köhler-Franz angefahren.
Im Zusammenhang damit kam es zu Drohungen gegenüber des jungen Punks durch Köhler-Franz im Internet. Auf Facebook veröffentlichte der Neonazi Fotos vom Auto und dem Kennzeichen des Punks und erwähnte seinen Namen in Kontext von Beschuldigungen und Drohungen gegenüber einigen Punkrockkonzertbesuchern in der Region.Der Prozess – kein ernsthaftes Interesse Nazischläger juristisch zu belangen
Zu Beginn des Prozesses wurden zwei Anträge kurz diskutiert. Zum einen wurde die Nebenklage zugelassen, zum anderen wurde ein Antrag des Rechtsanwalts Andreas Wölfel abgelehnt, Ringo Köhler-Franz als Pflichtverteidiger zugeordnet zu werden. Die Begründung Wölfels, es sei absehbar, dass hier eine Aussage gegen Aussage Konstellation vorliege und Köhler-Franz sich nicht selbst verteidigen könne, wurde von der Richterin nach kurzer Überlegung zurückgewiesen. Nach einer kleinen Unterbrechung ging es nach der Antragsentscheidung mit der eigentlichen Verhandlung los.
Als erstes äußerte sich der Beschuldigte. Er habe keine genauen Erinnerungen an den Tag und könne, wie bereits erwähnt, nicht ausschließen an der Tankstelle gewesen zu sein, könne es aber auch nicht bestätigen. Ebenfalls kann er sich nicht daran erinnern den Geschädigten gesehen zu haben. Auf die Nachfrage der Richterin, ob Köhler-Franz an diesem Tag in Neuhaus getankt habe, sagt er: „Es ist möglich, aber auch nicht.“ Angesprochen auf den ihm vorgehaltenen Vorwurf beanstandete Köhler-Franz, dass es „so nicht richtig“ sei. Den Vorfall hätte es nach seinen Erinnerungen nie gegeben. Stattdessen legte Köhler-Franz nahe, es würde falsch verdächtigt werden, aufgrund des im Bericht bereits erwähnten Vorfalls im Jahr 2014. Köhler-Franz wüsste sonst nicht, wie der Geschädigte auf die Idee gekommen ist, ihn falsch zu belasten. Die Richterin war mit dieser Aussage bereits zufrieden, die Staatsanwaltschaft hatte keine Fragen. Lediglich die Nebenklage ging auf Köhler-Franz weiter ein. Nach einigen Nachfragen zum Verfahren von 2014 und dem Vorgehen von Köhler-Franz gegen die Jugendlichen, sagte der Beschuldigte aus, er habe den Geschädigten in jener Nacht nicht identifizieren können und wisse nicht, ob er Plakate abgerissen habe oder nicht. In Bezug auf den konkreten Vorfall in der Tankstelle, sagte er aus, er sei „nicht so blöd jemanden in Öffentlichkeit zu schlagen“. Nicht nur, dass er damit bestätigte ein Schläger zu sein, schließlich würde er es außerhalb der Öffentlichkeit jederzeit tun, machte er sich weiter unglaubwürdig. Die Nebenklage zog einen Fall aus dem Jahr 2011 aus Saalfeld hinzu. Dort hatte Ringo Köhler-Franz auf dem Parkplatz eines Supermarktes einen Antifaschisten unvermittelt ins Gesicht geschlagen. Damals wurde er für diese Tat verurteilt. Dass er, wie anschließend behauptet, aus seinen Fehlern gelernt habe, ist einer der schlechten Witze dieser Verhandlung.
Nachdem der Beschuldigte seine Antworten auf die Fragen der Nebenklage zurecht stammelte, wurde der Geschädigte in den Zeugenstand gerufen. Er berichtete ausführlich vom Tathergang, beschrieb den Schlag auf die linke Wange, berichtete von den Drohungen im Internet, sowie von der im Nachgang ärztlich attestierten Zerrung im Genick. Die Richterin ging erneut auf den Vorfall von 2014 ein, versuchte zu verstehen, warum der Geschädigte und der Beschuldigte sich kennen könnten usw.. Während die Staatsanwältin erneut nichts zur Sache beitragen konnte, versuchte Rechtsanwalt Wölfel mehrmals dem Geschädigten zu unterstellen eine Straftat zu begehen, in dem er Köhler-Franz einer falschen Straftat beschuldige. Die Nebenklage reagierte und nach einem kurzen Wortgefecht und mehreren beanstandeten Fragen, ging Wölfel dazu über die bereits geklärten Fragen der Richterin nochmals zu stellen. Nach dem Hinweis durch die Richterin, doch bitte Fragen zu stellen, die noch nicht vorher gefallen sind, wurde die Befragung des Geschädigten beendet.
Es folgte die Tankstellenmitarbeiterin. Ihre ersten Worte waren: „Ich kann eigentlich nichts dazu beitragen, ich konnte nichts sehen oder mitbekommen.“ Es folgte eine kurze Beschreibung der örtlichen Lage und die Bestätigung, dass Köhler-Franz an diesem Tag, kurz bevor der junge Punk sie fragte, ob sie etwas von der Tat mitbekommen habe, in der Tankstelle war. Im Zeugenstand schilderte sie abschließend, gehört zu haben, dass jemand am Eingangsbereich laut „Ey“ rief. Mehr konnte sie nicht sagen.
Der dritte Zeuge, ein Freund des Geschädigten, der zur Tatzeit an der Zapfsäule tankte, konnte auch nichts zum Vorfall an sich sagen. Er habe zwar eine Person gesehen, die die Tankstelle verließ, nachdem sein Freund sie betrat, aber ob es sich dabei um den Beschuldigten Köhler-Franz handelte, wisse er nicht. Schließlich wurde der Zeuge entlassen.Einstellung als Freibrief für weitere Gewalttaten
Nachdem der dritte Zeuge gerade erst aufgestanden war, folgten die ersten relevanten Worte der Staatsanwältin, die vorher keinerlei Interesse am Fall gezeigt hatte. Sie plädierte auf Einstellung wegen geringer Schwere der Schuld. Über die Kostenfrage könne man nun verhandeln. Am Ende sind die Kosten für den Anwalt Wölfel die einzigen, die Köhler-Franz zu tragen hat, den Rest bezahlt der Staat.
Dass dieses Urteil dazu führte, dass der organisierte Neonazi und Unterstützer des mutmaßlichen NSU Helfers Ralf Wohlleben mit einem Grinsen den Gerichtssaal verließ, ist fatal. Denn dieses Urteil kann gleichzeitig als ein Freibrief für Köhler-Franz selbst, als auch für andere Nazischläger gesehen werden, immer weiter damit machen zu können politische Gegner und Andersdenkende anzugreifen, einzuschüchtern und zu bedrohen. Dass Köhler-Franz nicht zum ersten Mal auf diese Weise zuschlug, zeigte sich im Laufe der Verhandlung. Es ist festzuhalten, dass es sich bei ihm um einen gewaltbereiten Menschen handelt, der persönliche Informationen von anderen im Internet verbreitet und diese bedroht. Einmal mehr hat sich auch gezeigt, dass Antifaschisten vorrangig selbst auf ihren Eigenschutz achten sollten, denn vom Staat haben sie im Ernstfall nichts anderes zu erwarten, als eine Hofierung der Täter.