Am 11. Januar fand am Amtsgericht in Gotha ein Prozess gegen einen Antifaschisten statt, der mittels Falschaussage von Marco Zint der schweren Körperverletzung bezichtigt wurde. Über den Verlauf und Ausgang informiert die Antifaschistische Prozessbeobachtung in eine Artikel auf linksunten.indymedia.org.
Am Mittwoch, den 11. Januar 2017, fand am Amtsgericht in Gotha eine Verhandlung gegen einen Antifaschisten statt, der vom Nazikader Marco Zint der gefährlichen Körperverletzung bezichtigt wurde. Dank der Unglaubwürdigkeit der Zeugen und der unglaublichen Dummheit Zints war der Unterhaltungswert der Gerichtsverhandlung bei weitem größer, als man es von einschlägigen TV-Sendungen kennt und endete mit einem Freispruch für den Angeklagten.
Exposition
Um 13:30 Uhr startete die Gerichtsverhandlung. Im Vorfeld fanden, wie erwartet weil mittlerweile üblich an Gerichten, Vorkontrollen statt. Neben einigen Antifaschisten fanden sich – auch das war zu erwarten – eine Reihe von Nazis im Zuschauerraum ein. Die Hälfte des etwa 30 Plätze zählenden Zuschauerraums war dadurch mit Nazis besetzt. Unter ihnen nicht wenige, die aktuell schon einiges an Prozesserfahrung beim Ballstädtprozess auf der Anklagebank sammeln können. Zu gegen waren unter anderem Marcus Russwurm, Stefan Fahrenbach (beide Suhl), Steffen Richter, Max Warstat, David Heinlein (alle drei aus Saalfeld), Sebastian Dahlmann (Kahla/Saalfeld), André Keller, Rocco Boitz, Steffen Mäder, Thomas Wagner (Gotha), Markus Blasche (Pößneck) und Michael Zeise (Weimar).
Geladen waren insgesamt drei Zeugen, einer von ihnen war der Geschädigte und Anzeigesteller Marco Zint. Die Anklage lautete gefährliche Körperverletzung. Am Abend des ersten Oktober 2016 hätten zwei Menschen den Geschädigten Marco Zint unter Einsatz seiner Krücken durch Schläge und Tritte verletzt. Ein vermeintlich (!) Beteiligter wurde ermittelt, ein zweiter an der Tat Beteiligter konnte nicht identifiziert werden.Komplikation
Nach der Verlesung der Anklageschrift wurde der erste Zeuge aufgerufen. Er verbrachte den Abend, an dem sich die Tat zugetragen haben soll, bei einem Kollegen in dessen Wohnung unweit des Geschehens, um mit diesen ein paar gemeinsame Bier zu trinken. Er schilderte, dass er von dessen Balkontür sehen konnte, wie auf Zint mit seinen Krücken eingeschlagen wurde, er aber trotz Beleuchtung des Platzes keinen der Schläger erkannt habe, weil die zwei Menschen, die er ausmachen konnte, vermummt gewesen seien. Er könne also nicht zur Identifizierung einer der Täter beitragen, wiederholte er, was er bereits bei der Polizei ausgesagt hatte.
Der zweite Zeuge sollte das leisten können, was sein Kollege nicht konnte, nämlich einen der beiden Täter zweifelsfrei zu identifizieren. Nach einer wirren Schilderung des Geschehens ergaben sich einige Ungereimtheiten, die auch auf Nachfrage von Richterin und Verteidigerin nicht geklärt werden konnten. Wie kann er bei der Polizei einen der Täter mit – nach eigenen Angaben – 100%ig Sicherheit identifiziert haben, wenn auch er bestätigte, dass diese bis zur Unkenntlichkeit vermummt waren? Wie kam die Polizei überhaupt darauf, ihn als Zeuge zu laden, hatte er doch, ebenso wie sein Kollege, mehrfach bestätigt, den Geschädigten nicht zu kennen und weder an jenem Abend noch danach irgendwo seine Personalien hinterlassen – Zint hatte auf das Rufen eines Krankenwagens und der Polizei verzichtet. Der Zeuge verstrickte sich mehr und mehr in Widersprüche und musste schließlich eingestehen, dass er nichts zu Identifizierung der Täter beitragen könne. Als darüber hinaus deutlich wurde, dass einiges darauf hindeutet, dass es zwischen ihm und Zint vor der Zeugenaussage Absprachen gegeben habe, wurde die Antworten auf darauf abzielende Fragen noch undeutlicher und unklarer, als sie es vorher schon waren. Als völlig unglaubwürdig und nichts zum Sachverhalt beisteuern könnend, wurde er schließlich aus dem Zeugenstand entlassen.Peripetie
Als dritter und letzter Zeuge betrat Marco Zint den Zeugenstand, der vermutlich während der ganzen Zeit von seinen Kameraden, die rege mit ihren Handys spielten, auf dem Laufenden gehalten wurde. Nachdem er die Bestätigung der persönlichen Daten in seine vor den Mund gehaltene Krücke nuschelte, sagte er, er wolle keine Aussage machen. Von der Richterin darauf aufmerksam gemacht, dass er als Zeuge vor Gericht aussagen muss, wiederhote er, dass er das nicht wolle, schließlich habe er den Angeklagten nur beschuldigt, um seine Anschrift heraus zu bekommen. Die Richterin machte ihn darauf aufmerksam, dass sie ihn bis zu sechs Monate in Beugehaft nehmen kann, wenn er die Aussage als Zeuge verweigere. Etwas im Sinne von „Naja, ne, ich will nichts sagen; ich kann mich auch an nichts erinnern“ ließ die Richterin auch nicht durchgehen. Sie legte ihm noch einmal eindringlich nahe, jetzt ein Aussage zu machen, denn sie wolle ihn nicht in Beugehaft nehmen lassen. Als Zint sich darüber ausschwieg, leitete die Richterin eine 15minütige Unterbrechung ein, damit er noch einmal darüber nachdenken könne.
Während der Pause herrschte großes Gemunkel bei den Nazis. Zint holt sich rechtlichen Beistand bei seinen Kameraden, von denen sich Marcus Russwurm als Zints inoffiziellen Rechtsbeistand aufspielte, und gab, die Beugehaft erwartend, Autoschlüssel und EC-Karte mit der Aussage „Falls was passiert“ an David Heinlein ab. Währenddessen machte Russwurm, der während der Unterbrechung seinen Sitzplatz wechselte, nun neben einen Polizeibeamten mit Blick auf die Zuschauer sitzend, Fotos von den Zuhörern im Gerichtssaal. Die Richterin kehrt zurück in den Gerichtssaal; die Verhandlung wird fortgesetzt. Zint – noch immer im Zeugentand – wiederholt, dass er keine Aussage machen wolle. Er ergänzt, dass er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufe, um sich nicht selbst belasten zu müssen, schließlich müsse er zur Identifizierung des Täters eine Falschaussage machen oder eingestehen, eine solche bei der Polizei getätigt zu haben. Die Richterin bittet daraufhin die Verteidigerin und den Staatsanwalt ins Richterzimmer, wo diese sich vermutlich darauf einigen, das Zeugnisverweigerungsrecht anzuerkennen und Zint zu entlassen.Retardierendes Moment
Nachdem Zint aus dem Zeugenstand entlassen wurde, folgen die Schlussplädoyers. Der Staatsanwalt forderte, den Angeklagten freizusprechen. Die Verteidigerin schloss sich dem an, mit dem Zusatz, dass Zint auf Grundlage § 441.1 StPO die Kosten des Verfahrens tragen muss. Zint bekommt es daraufhin mit der Angst zu tun. Beugehaft ok, aber wenn es ums Geld geht… Die Richterin zieht sich vor der Urteilsverkündung noch einmal kurz zurück. In deren Abwesenheit spricht Zint den Staatsanwalt an: „Herr Staatsanwalt, ich, ähh, ich möchte doch aussagen.“ Das müsse er der Richterin sagen, entgegnet dieser.
Die Richterin kehrt zurück. Während ihrer Worte „Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil“, erklingt nocheinmal Zints zittrige Stimme: „Frau Richterin, ich möchte nun doch…“. Diese spricht weiter, geht nicht darauf ein. Sie spricht den Angeklagten frei; die Kosten des Verfahrens habe die Staatskasse zu tragen, da für den Antrag der Verteidigerin zweifelsfrei feststehen müsse, dass Zint vorsätzlich eine Falschaussage gemacht hatDénouement
Was genau Zint dazu bewog, keine Aussage zu machen, können wir nur spekulieren. Vielleicht entschloss er sich kurzfristig dazu, als er via Handy von seinen Kameraden erfuhr, dass keiner der beiden Zeugen zur Belastung des Angeklagten beitragen kann. Denkbar wäre auch, dass er nie vor hatte auszusagen, weil er gemäß seiner Hooliganattitüde die Sache lieber ’selbst klärt‘. Das würde auch erklären, warum er am Abend selber weder einen Krankenwagen noch die Polizei rufen ließ, sondern sich erst im Nachgang entschied, Anzeige zu erstatten. Blöd dann nur, dass er die Anzeige nicht zurückziehen konnte, da es sich bei gefährlicher Körperverletzung um ein Offizialdelikt handelt, das auch ohne Anzeigesteller von Staatswegen verfolgt werden muss.
Sind seine Gründe also fraglich, zweifelsfrei steht fest, dass eine ordentliche Portion Dämlichkeit dabei eine Rolle spielte. Doch obwohl er sich im Gerichtssaal übermäßig dämlich verhielt, dürfte sein Verhalten, seine Dummheit möchte man passender sagen, doch dazu geeignet sein, sich vor seinen Kameraden profiliert zu haben; schließlich ist er auch in Androhung von Beugehaft standhaft geblieben. Nur als es an die Kohle ging, ist er eingeknickt. Wovor hatte er Angst? Dass die Kameraden, die für ihre eigenen Prozesskosten regelmäßig Tausende Euro bei diversen Soliveranstaltungen einnehmen, keinen Bock gehabt hätten, für diesen Trottel nur einen Finger zu rühren und er die Prozesskosten alleine hätte tragen müssen? Wer weiß das und wen kümmerts. Wir hoffen, die Falschaussage und Nichtaussage Zints wird Konsequenzen für diesen haben. Das aber ist nun Sache der Staatsanwaltschaft.Keine Komödie, kein Witz
Es wäre der Nachmittag im Gerichtssaal fast als amüsant und unterhaltsam zu verbuchen – besser als Fernsehen war es allemal –, hätte für den Angeklagten dabei nicht eine Menge auf dem Spiel gestanden. Dieser musste sich vor Gericht nicht nur falschen Vorwürfen aussetzen und sah sich stundenlang einer Reihe von gewaltbereiten Neonazis gegenüber, sondern war auch gefährdet, wegen einer falschen Beschuldigung von Zint eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren zu kassieren. Dabei war von vornherein mitnichten klar, dass das Ganze so einen glimpflichen Ausgang nehmen würde. Schließlich gab es neben Zint einen weiteren, auf dubiose Umwege aufgetanen Zeugen, der den Angeklagten belastete.
Darüber hinaus ist die Anschrift des Angeklagten nun auch den Nazis bekannt – das war ja das alleinige Anliegen Zints, wie er ganz unverblümt der Richterin entgegnete. Das ist keine neue oder selten dreiste Ausnahmeerscheinung. Seit längerem schon ist es eine beliebte Masche der Nazis, durch wildes Anzeigen an Namen und Adressen von Antifaschisten zu kommen. Dabei konnte sich Zint in diesem Fall auf die freundliche Unterstützung der Polizei bei seiner AntiAntifa-Arbeit verlassen. Diese legte dem Nazi nämlich, als er Anzeige erstatte, die gesamte Staatsschutzakte ‚Straftäter limo‘ aus Gotha und Umgebung vor, damit er anhand der Lichtbilder einen Vollvermummten identifizieren solle. So kennt Zint nun nicht nur die Anschrift des Angeklagten, sondern hatte mit Zuspiel der Polizei Einsicht in Namen, Lichtbilder und Einträgen ins Bundeszentralregister der als ‚Straftäter limo‘ geführten Personen. Auch der zweite Zeuge sagte vor Gericht, dass er anhand dieser Lichtbilder den Angeklagten als Täter identifiziert haben wolle, diese also auch zu sehen bekommen hat. Eine Aussage zu tätigen, bei der man sagt, dass jemand bis zu Unkenntlichkeit vermummt war und ihn trotzdem mit 100%ig Sicherheit identifizieren will, stellt indes eine Schwierigkeit dar, bei deren Lösung man sich auch hier auf die freundliche Zuarbeit der Polizei verlassen konnte. Auf die eklatanten Widersprüche zwischen seiner polizeilichen Aussage und der vor Gericht angesprochen, musste dieser nämlich eingestehen, seine polizeiliche Aussage so genau gar nicht zu kennen, denn vor dem Unterschreiben dieser habe er sie nicht noch einmal gelesen, lediglich überflogen. Die Bullen steuerten die Aussagen der Zeugen nicht nur in eine bestimmte Richtung, indem sie diesen zur Identifizierung des Täters eine Vorauswahl an Verdächtigen zur Verfügung stellten, wodurch diese Einblicke in Akten gewonnen haben, für die zu sehen keine rechtliche Grundlage bestand, sondern verfassten sodann auch die belastende Aussage des zweiten Zeugen, die ihren Anteil dazu beitrug, dass der Angeklagte sich an jenem Nachmittag vor Gericht verantworten musste.
Bei all den Verrücktheiten, Dreistigkeiten und Ungereimtheiten stand am Ende des Prozesses nur eines zweifelsfrei fest: Marco Zint hat am Abend des ersten Oktober 2016 von zwei Antifaschisten ordentlich ein paar auf’s Maul bekommen. Die Täter konnten nicht ermittelt werden. Na immerhin!