Nach einem knappen halben Jahr Bearbeitungszeit hat das Amtsgericht Gotha den Befangenheitsantrag gegen den Schöffen, der auf seinem Facebookprofil Bilder veröffentlichte, in denen er unter anderem die Wehrmacht würdigt (http://rotehilfesth.blogsport.de/2019/01/21/free-the-three-alles-auf-anfang/), stattgegeben.
Wann und wo es nun weiter geht, können wir noch nicht sagen. Möglicherweise wird es einen Wechsel des Gerichtes geben.
Sobald neue Verhandlungstermine feststehen, werden wir euch informieren.
Natürlich könnt ihr auch weiterhin für die drei Genossen spenden:
Rote Hilfe Südthüringen
IBAN: DE53 4306 0967 4007 2383 53
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