Der zweite Anlauf für einen Prozessauftakt in Rudolstadt war erneut von mehreren Dutzend Unterstützeden begleitet, die sich vor der Verhandlung zur vorm Amtsgericht angemeldeten Kundgebung zusammen fanden und von denen der Großteil die umfangreichen Vorkontrollen auf sich nahm, um der Verhandlung beizuwohnen. Diese endete dabei noch schneller als die letzte.
Für Donnerstag, den 11. April, war der erste von mehreren Prozessterminen anberaumt, um gegen einen Antifaschisten aus Saalfeld wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch zu verhandeln, dessen er sich im Zuge der Teilnahme an Gegenprotesten gegen einen Thügida-Aufmarsch im Januar 2017 schuldig gemacht haben soll. Nachdem der erste Verhandlungstermin im Novembe 2018 nach Stattgabe des Antrags der Verteidigung auf Aussetzung des Hauptverfahrens wegen Aktenunvollständigkeit bereits nach nicht einmal einer Stunde endete, musste der Prozess nun von neuem beginnen. Auch dieser dauerte nicht lange. Die Verteidigung stellte kurz vor Beginn einen Antrag auf Befangenheit des Richters. Unter Berufung auf § 29 StPO ließ der Richter trotzdem noch die Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft verlesen, die, anders als beim letzten Mal, nicht mehr von Zschächner vertreten wurde. Ein anderer Richter muss nun über den Antrag entscheiden, bevor es am 29. April, ab 9:30Uhr am Amtsgericht Rudolstadt weiter geht.
Soligruppe „United we stand“, Apil 2019